B2B-Reparaturbedingungen

für elektronische Geräte und Baugruppen

1. Geltungsbereich

Diese Reparaturbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, Gewerbetreibenden, juristischen Personen und sonstigen Geschäftskunden.

Sie gelten für alle Prüfungen, Diagnosen, Kostenvoranschläge, Reparaturen und sonstigen Arbeiten an elektronischen Geräten und Baugruppen durch Hammaräng Solutions AB.

Der Schwerpunkt liegt auf Reparaturen auf Komponentenlevel, insbesondere an:

  • Industrieelektronik
  • CNC-Steuerungen
  • Steuerungen und Elektronik von Anbaugeräten für Forst- und Landwirtschaft
  • Platinen, Bediengeräten, Steuergeräten und elektronischen Baugruppen
  • HiFi-Geräten im gewerblichen Auftrag

Nicht repariert werden Mobiltelefone, Tablets, Smartwatches, Laptops, Unterhaltungselektronik aus dem Consumer-Massenmarkt oder vergleichbare Geräte, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Abweichende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. Auftragserteilung und Fehlerbeschreibung

Der Kunde übergibt oder übersendet uns das Gerät bzw. die Baugruppe mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das eingesendete Gerät eindeutig identifizierbar ist und alle für die Prüfung relevanten Informationen vorliegen, insbesondere:

  • Hersteller und Typ
  • Seriennummer, soweit vorhanden
  • Fehlerbeschreibung
  • Einsatzumgebung
  • bekannte Vorschäden
  • vorherige Reparaturversuche
  • vorhandene Schaltpläne, Parameter, Programme oder Dokumentationen

Fehlen wichtige Informationen, kann sich die Prüfung oder Reparatur verzögern oder unmöglich sein.

3. Prüfung, Diagnose und No-Fix-Pauschale

Wir prüfen das eingesendete Gerät nach bestem fachlichen Ermessen.

Eine erfolgreiche Reparatur kann nicht garantiert werden. Insbesondere bei alten Geräten, fehlenden Schaltplänen, nicht verfügbaren Ersatzteilen, versteckten Fehlern, Flüssigkeits-, Korrosions-, Überspannungs- oder Folgeschäden kann eine Reparatur unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sein.

Ist eine Reparatur nicht möglich, nicht wirtschaftlich sinnvoll oder wird sie vom Kunden nach Prüfung nicht beauftragt, berechnen wir eine No-Fix-/Diagnosepauschale von 90,00 EUR zzgl. 25 % Moms.

Diese Pauschale deckt insbesondere Prüfung, Fehlersuche, Zerlegung, technische Bewertung und Dokumentation ab.

4. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge erfolgen ausschließlich auf Basis der vom Kunden eingereichten Informationen – ohne physische Prüfung des Geräts. Entscheidet sich der Kunde nach Erhalt des Kostenvoranschlags gegen eine Reparatur, entstehen keine Kosten.

Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindliche Schätzungen auf Grundlage des erkennbaren Fehlerbildes.

Der tatsächliche Aufwand kann abweichen, insbesondere wenn während der Reparatur weitere Fehler, Folgeschäden, defekte Bauteile oder Vorschäden sichtbar werden.

Wir sind berechtigt, einen Kostenvoranschlag um bis zu 10 % zu überschreiten, ohne vorher Rücksprache mit dem Kunden zu halten.

Wird absehbar, dass die Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 10 % überschreiten, holen wir vor Fortsetzung der Arbeiten die Zustimmung des Kunden ein.

5. Reparaturumfang

Reparaturen erfolgen nach technischem Ermessen und, soweit möglich und sinnvoll, auf Komponentenlevel.

Wir sind berechtigt, defekte Bauteile durch technisch geeignete, gleichwertige oder kompatible Alternativen zu ersetzen, sofern Originalteile nicht verfügbar oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sind.

Eine Reparatur kann abgelehnt oder abgebrochen werden, wenn:

  • das Gerät irreparabel beschädigt ist,
  • Ersatzteile nicht verfügbar sind,
  • Unterlagen, Schaltpläne oder technische Informationen fehlen,
  • frühere Reparaturversuche eine sichere Instandsetzung erschweren,
  • der Reparaturaufwand wirtschaftlich nicht vertretbar erscheint,
  • Sicherheitsrisiken bestehen,
  • das Gerät nicht in unser Reparaturspektrum fällt.

6. Reparaturerfolg und Funktionsprüfung

Eine Reparatur gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn der gemeldete Fehler nach unserer Prüfung nicht mehr auftritt oder die betroffene Funktion wiederhergestellt wurde.

Die Prüfung erfolgt nach unseren technischen Möglichkeiten. Eine vollständige Simulation der späteren Einsatzumgebung, Maschine oder Anlage ist nicht immer möglich.

Der Kunde ist verpflichtet, das reparierte Gerät vor dem produktiven Einsatz fachgerecht zu prüfen und sicher in Betrieb zu nehmen.

Bei komplexen Steuerungen, älteren Geräten oder Geräten mit mehreren Vorschäden kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere, bislang nicht erkannte Fehler vorhanden sind oder später auftreten.

7. Preise, Rechnung und Zahlung

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. 25 % Moms.

Bei B2B-Kunden wird das reparierte Gerät in der Regel nach Abschluss der Arbeiten zurückgesendet. Die Rechnung wird üblicherweise mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gestellt.

Abweichende Zahlungsbedingungen, Vorkasse oder Zahlung vor Rückversand können individuell vereinbart oder von uns verlangt werden, insbesondere bei Neukunden, größeren Aufträgen, Auslandskunden oder erhöhtem Zahlungsausfallrisiko.

Versand-, Verpackungs-, Zoll-, Import- und sonstige Nebenkosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8. Versand und Transportrisiko

Der Versand zu uns erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.

Der Rückversand erfolgt auf Kosten des Kunden. Wir verpacken die Geräte sorgfältig und wählen eine angemessene Versandart.

Das Transportrisiko geht bei Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über.

Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich beim Versanddienstleister geltend zu machen.

9. Programme, Parameter und gespeicherte Daten

Soweit Geräte Programme, Parameter, Konfigurationen, Speicherstände oder sonstige Daten enthalten, ist der Kunde vor Übergabe für eine vollständige Sicherung verantwortlich.

Wir übernehmen keine Haftung für Datenverlust, gelöschte Parameter, verlorene Programme oder nicht mehr rekonstruierbare Geräteeinstellungen, sofern uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

Dies gilt insbesondere für CNC-Steuerungen, Bediengeräte, Frequenzumrichter, SPS-Komponenten, Maschinensteuerungen und sonstige programmierbare Baugruppen.

10. Gewährleistung auf Reparaturen

Wir leisten Gewähr auf die von uns ausgeführte Reparatur im gesetzlichen Umfang, jedoch ausschließlich bezogen auf die tatsächlich ausgeführten Arbeiten und die von uns eingebauten Bauteile.

Die Gewährleistung umfasst nicht:

  • neue oder andere Fehler am Gerät,
  • Fehler außerhalb des beauftragten Reparaturumfangs,
  • Fehler durch unsachgemäßen Einbau, Anschluss oder Betrieb,
  • Fehler durch Überspannung, Feuchtigkeit, Korrosion, Verschmutzung oder mechanische Beschädigung,
  • Folgeschäden durch defekte externe Komponenten, Maschinen oder Anlagen,
  • Fehler durch Änderungen oder Reparaturversuche Dritter,
  • altersbedingte Ausfälle anderer Bauteile.

Der Kunde hat die gelieferte bzw. reparierte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

11. Nicht abgeholte oder nicht zustellbare Geräte

Wird ein Gerät nach Abschluss der Prüfung oder Reparatur nicht abgeholt oder kann es aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zugestellt werden, informieren wir den Kunden.

Nach angemessener Frist können Lagerkosten berechnet werden.

Nach wiederholter erfolgloser Aufforderung behalten wir uns vor, das Gerät gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten oder zu entsorgen.

12. Haftung

Wir haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Eine Haftung für Produktionsausfall, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, Maschinenstillstand, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kunde ist selbst verantwortlich für:

  • den sicheren Wiedereinbau,
  • die Prüfung der Funktion,
  • die Einhaltung von Maschinen-, Anlagen- und Sicherheitsvorschriften,
  • die Freigabe für den produktiven Betrieb.

13. Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Ersatzteile und reparierte Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung unser Eigentum, soweit rechtlich zulässig.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reparaturbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht des Landes, in dem Hammaräng Solutions AB seinen Geschäftssitz hat, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Geschäftssitz von Hammaräng Solutions AB.

Stand: Mai 2026